Tipps und Hinweise rund um die technische Instandhaltung sowie den Werterhalt Ihres Fahrzeugs.
Ein kleiner Steinschlag ist schnell passiert. Doch viele Autofahrer verzichten auf die Reparatur des „kleinen” Schadens. Wer zu lange mit einer defekten Windschutzscheibe unterwegs ist, riskiert, dass sich der fast unsichtbare Defekt zu einem großen Riss ausweitet und am Ende sogar die Scheibe birst. Die Folge wäre teuer. Dabei können solche Macken kostengünstig ausgebessert werden. Meisterbetriebe der Kfz-Innung zeigen mit dem Zeichen „Glas-Reparatur” zum Meisterschild oder als „autoglas Plus”-Partnerbetrieb an, dass sie diese besonderen Dienstleistungen bieten.
Kraftfahrzeug-Innung: Professionelle Pflege ist Preis wert
Wellness-Pflege fürs Auto sorgt für Wohlgefühl bei Fahrerin und Fahrer
Salz, Split, Staub, Pollen, Regen, Autoabgase, Hagel, Steinschlag – so ein Autolack hat’s nicht leicht. Egal, welches Wetter ist, er muss es aushalten. Tut er aber nicht immer: „Früher oder später altert jeder Lack, denn die Oberfläche verkratzt, er wird stumpf und die Farbe verblasst“, fasst Arne Maier, Serviceleiter beim Autohaus Jesinger als Experte der Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart zusammen, wie der Zahn der Zeit wirkt.
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Allerdings: Was das Zähneputzen beim Menschen ist, ist die Lackpflege beim Auto. Richtig angewendet, schützt sie vor Löchern und erhält die Attraktivität. Falsch angewendet kann sie aber zu Schäden führen: „Der klassische Fall ist die Autopolitur, wer zuviel poliert, schadet seinem Lack.“ Denn polieren bedeutet schleifen und glätten mit ganz feinen Teilchen. Aber die schmirgeln jedes Mal auch eine hauchfeine Schicht Lack ab. Deswegen verschwinden kleine Schrammen. Aber man kann auch Löcher in den Lack polieren.
Ist der Lack erstmal matt und zerkratzt, hilft eine maschinelle Politur, solange Klarlack und Basislack, die beiden obersten Lackschichten noch intakt sind. „Reichen die Lackkratzer aber schon durch den Basislack hindurch bis zur Grundierung, hilft nur noch eine Lackausbesserung oder Neulack“, sagt Arne Maier. Die Lackausbesserung kann dabei heute schon viel mehr als noch vor Jahren: „Smart Repair“, zu deutsch schlaues Reparieren, ist eine Methode, bei der die Reparatur auf die Schadstelle begrenzt bleibt. Und der „Beulendoktor“ holt auch kleinere Dellen wieder aus dem Blech: „Beides ist natürlich weitaus kostengünstiger als eine Ganzlackierung.“
Deswegen ist es wichtig, kleine Schäden gleich zu reparieren „und vor allen nicht dran rumzudoktern, sondern gleich den Fachmann ranzulassen“ (Maier). Und der zweite Rat heißt, gleich von Anfang an für den Lack zu sorgen. Die Palette reicht dabei von Wachsen, die etwa ein halbes Jahr halten, bis zu Nano-Versiegelungen, deren Haltbarkeit bei etwa einem Jahr liegt.
Aber die Lackpflege ist auch nicht alles: „Heute gibt es in der Fahrzeugaufbereitung Spezialisten, die richten den Wagen so her, dass er aussieht wie neu. Kunststoffaufbereitung, Polster- oder Lederreinigung, Geruchsneutralisation – kurz eine ganze Palette“, sagt Andre Maier; „wenn Lackpflege wie Zähneputzen ist, dann ist die Komplettaufbereitung wie eine Wellnessbehandlung für den ganzen Körper. Kostet nicht die Welt, verschafft aber ein ganz neues Wohlgefühl. Und so was sollte man von so einmal im Jahr auch seinem Auto gönnen.“ Denn ist das Auto schön, fühlt sich auch der Mensch wohl.
Lackschäden richtig beseitigen: Profi statt Pinsel
Der lange, harte Winter hat am Autolack Spuren hinterlassen. Ein Rundgang um das Auto deckt jetzt die Blessuren in der Lackschicht auf. Allerdings ist Do-it-yourself nur bei kleinen Schäden anzuraten. Steinschlag- Spuren lassen sich zwar mit einem Lackstift halbwegs übertünchen. Eine solche Reparatur durch Laien hält aber einem kritischen Blick nur bei sehr sorgfältiger und zeitintensiver Arbeit stand. Das gilt vor allem, wenn statt der Lackstifte für größere Schäden die Sprühdose zum Einsatz kommt. Hier wird der Aufwand an Zeit, Sorgfalt und Können für ein auch nur annähernd befriedigendes Ergebnis unterschätzt.
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Bei größeren Schäden empfiehlt sich die Reparatur im Kfz-Meisterbetrieb.
Von Steinschlägen oder anderen Schäden ist danach nichts mehr zu sehen. Das liegt nicht nur an der Profi-Arbeit, sondern auch am verwendeten Material. Der Reparaturlack ist deutlich widerstandsfähiger als es der Stoff in Dosen oder Pinselflaschen aus technischen Gründen sein kann. Die Experten setzen frisch gemischten und schnell aushärtenden Zweikomponenten-Speziallack ein und nutzen zusätzliche Wärme zur Härtung. Das macht die neue „Haut“ des Autos auch ähnlich widerstandsfähig wie die Einbrenn-Lackierung eines Neuwagens. Zum Service in den Kfz-Meisterbetrieben gehört es auch, den Farbton der neuen Farbe an die Alterung der Lackierung anzupassen. Schließlich verändert sie sich durch Sonnenlicht und Umwelteinflüsse mit der Zeit etwas. Wer die Reparatur in Eigenregie wagt, sollte ein paar Ratschläge der Fachleute beherzigen. In erster Linie heißt es, Geduld zu haben. Es muss zudem mindestens 15 Grad warm sein. Bei tieferen Temperaturen härtet das Do-it-yourself-Material nicht richtig aus und lässt den erwünschten Glanz vermissen. Auch muss die Reparaturstelle sorgfältig vorbereitet werden.
Es genügt keinesfalls, einfach nur neuen Lack aufzutragen. Die ersten Schritte sind Anschleifen und gegebenenfalls die Rostentfernung. Danach folgt die Grundierung, die gründlich trocknen muss. Das gilt auch für den eigentlichen Decklack, der bei Metallic-Farben zudem noch eine farblose Zusatzschicht benötigt. Wenn es nicht sehr warm ist, nimmt eine „kleine Lackreparatur“ mehrere Tage in Anspruch.
10 Pflege-Tipps gegen Rost, Steinschlag & Co.
Tipp 1: Salzrückstände durch eine gründliche Reinigung und eine Unterbodenwäsche entfernen. Denn: Moderne Taumittel setzen sich bereits nach einer Fahrt auf einer gestreuten Straße am Unterboden oder in den Radkästen fest und beschleunigen die Rostbildung. Werden die weißen Verkrustungen nicht entfernt, können sie bei Nässe aktiviert werden und begünstigen die Bildung von Rostnestern. Im Zweifel, insbesondere bei schon sichtbaren Roststellen, ist der Rat eines Kfz-Meisterbetriebes einzuholen.
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Weitere Pflegetipps
Tipp 2: Kontrollieren Sie vorsichtshalber auch alle Gummidichtungen, den Zustand des Lacks sowie die Windschutzscheibe. Gummidichtungen können mit Pflegemitteln wie Silikonspray behandelt werden.
Tipp 3: Kleinere Steinschlagstellen im Lack lassen sich oftmals auspolieren oder mit einem speziellen Lackstift behandeln.
Tipp 4: Ratsam ist auch eine Hartwachs-Versiegelung, spätestens dann, wenn auf dem sauberen Lack das Wasser nicht mehr deutlich abperlt. Vorsicht ist beim Einsatz von Lackpolituren geboten. Sie sind immer mit etwas Materialabtrag verbunden und nur dann empfehlenswert, wenn sich mit normalen Konservierungsmitteln kein Glanz mehr erzielen lässt.
Tipp 5: Feuchte und schmutzige Polster und Teppiche sind ideale Nährböden für Pilze und Bakterien. Deshalb ist das Fahrzeuginnere gründlich zu reinigen. An erster Stelle steht der Staubsauger. Für die Sitze anschließend geeignete Polster- oder Lederreiniger verwenden.
Tipp 6: Fußmatten können mit dem Hochdruckreiniger gesäubert werden. Vorsicht ist bei der Reinigung des Dachhimmels geboten. Zu starkes Reiben kann die Struktur zerstören oder zu hellen Stellen führen.
Tipp 7: Selbst scheinbar saubere Scheiben sind häufig beschlagen, nicht zuletzt bedingt durch die Ausdünstungen der Kunststoffteile im Fahrzeuginnenraum. Die Folge: Besonders nachts blendet der Gegenverkehr. Mikrofasertücher und Glasreiniger sorgen hier wieder für Durchblick.
Tipp 8: Wenn es nach sorgfältiger Innenreinigung im Fahrzeug noch immer unangenehm riecht, kann auch die Klimaanlage schuld sein. In diesen Fällen bekommt man beim Kfz-Meisterbetrieb professionellen Rat.
Tipp 9: Zur Frühjahrs-Kur gehört auch der Check der Windschutzscheibe. Hier empfiehlt sich eine genaue Kontrolle. Reparaturen kleinerer Glasschäden sind meist ohne Tausch der Scheibe möglich und werden von jedem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt. Oftmals sind sie für Autofahrer mit Teilkaskoversicherung kostenlos.
Tipp 10: Schließlich sollten die Scheibenwischerblätter dahingehend überprüft werden, ob sie wirklich noch gut anliegen. Sollten sie schmieren, erst einmal mit einem weichen Tuch säubern, bei starken Verschmutzungen zusätzlich mit Scheibenreiniger behandeln. Ansonsten sofort austauschen.
Schon gewusst? Alles über die richtige Wäsche
Vor der ersten Fahrt in den Frühling steht eine gründliche Wagenwäsche auf dem Plan. Dabei sind Falze, Kanten und Ritzen einer Handwäsche zu unterziehen. Ein weicher Schwamm, Waschhandschuhe oder geeignete Waschbürsten entfernen den Schmutz. Wichtig: Die Utensilien in kurzen Abständen gründlich ausspülen, damit die Schmutzreste keine (Mikro-) Kratzer im Lack hinterlassen.
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Wer hier Hochdruckreiniger benutzt,
hat die Bedienungshinweise für Druck und Spritzabstand genauestens zu befolgen. Erhöhte Gefahr besteht auch für die Reifen, die durch falschen Umgang mit Hochdruckreinigern unsichtbar beschädigt werden können. Auch eine Motorwäsche kann im Frühjahr sinnvoll sein. Experten raten dafür auf jeden Fall einen Kfz-Meisterbetrieb zu beauftragen. Gerade elektronische Bauteile können durch den hohen Wasserdruck Schaden nehmen, was teure Reparaturen nach sich zieht. Zudem empfiehlt sich eine anschließende Konservierung des Motorraums mit speziellem Schutzwachs. Bei dieser Gelegenheit kann der Fachmann auch gleich den Motoröl- und Kühlwasserstand überprüfen und die Flüssigkeiten gegebenenfalls auffüllen.
Tanken
Ein Besuch kann zu ungeahnten Problemen führen: Stellen Sie sich vor, Sie befahren das Tankstellengelände und plötzlich löst sich ein Zapfhahn, schlägt gegen ihr Fahrzeug und beschädigt es. Wer zahlt die Reparatur?
Sie wollen zahlen, doch der Kassierer verweigert die Annahme ihres 500-Euro-Scheins? Darf er das?
Welchen Preis müssen Sie bezahlen, wenn der Betrag an der Anzeigentafel der Straße von dem an der Zapfsäule abweicht?
Fragen über Fragen. Die Antworten hierauf haben wir im folgenden für Sie dargestellt.
Schäden durch Zapfpistole - Wer haftet?
Schäden durch Zapfpistole - Wer haftet?
Stellen Sie sich vor, Sie befahren das Tankstellengelände. Plötzlich löst sich ein Zapfhahn, schleudert gegen Ihr Fahrzeug und beschädigt dieses. Oder ein vergleichbarer Fall: Sie betanken gerade Ihr Fahrzeug. Währenddessen löst sich ein anderer Zapfhahn aus der Zapfsäule und fällt gegen Ihr Fahrzeug. Da stellt sich die Frage, wer haftet in solchen Fällen?
Scheidet ein Fehlverhalten des Tankenden aus, so haftet der Tankstellenbetreiber für den am Fahrzeug entstandenen Schaden, da er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Der Tankstellenbetreiber kann sich nicht mit der Begründung entlasten, dass möglicherweise ein zuvor Tankender den Zapfhahn nicht ordnungsgemäß eingehängt hat. Das Risiko eines Fehlverhaltens anderer Nutzer trägt der Tankstellenbetreiber und nicht der Kunde.
Die Gerichte beurteilen diese Fälle wie folgt:
Selbstbedienungstankstellen dienen der Kostenersparnis. Als es diese noch nicht gab und ein Fehlverhalten des Tankwarts vorlag - etwa beim Einhängen der Zapfpistolen, so haftete der Tankstellenbetreiber selbstverständlich für seinen Erfüllungsgehilfen. Der Betreiber, der die Vorteile der Automatisierung des Tankvorgangs zieht, muss damit auch für eine Fehlbedienung durch einen Kunden haften und kann sich nicht darauf berufen, dass derartige Schäden dem allgemeinen Lebensrisiko anderer Kunden zuzurechnen sind (AG Ingolstadt, DAR 2008 95 = ADACJUR Dok.Nr. 76839; AG München ADAJUR Dok.Nr. 74172).
500-Euro-Schein als Zahlungsmittel
Ist der Tankstellenbetreiber verpflichtet, auch einen 500-Euro-Schein als gesetzliches Zahlungsmittel zu akzeptieren?
Viele Tankstellen verweigern die Annahme von 500-Euro-Scheinen. In erster Linie ist hierfür die Angst vor Falschgeld verantwortlich. Weist die Tankstelle schon an Ihren ihren Zapfsäulen darauf hin, ist ein solches Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden. Das deutsche Recht setzt die Vertragsfreiheit (die Tankstelle verkauft Kraftstoff nur gegen Bezahlung unter 500-Euro-Banknoten) höher als die Akzeptanz des gesetzlichen Zahlungsmittels. Hat der Tankstellenbetreiber allerdings vorher nicht auf eine derartige Vertragseinschränkung hingewiesen, gerät er in Annahmeverzug, wenn der Kunde erst getankt hat und bei der Barzahlung abgewiesen wird. Der Tankstellenbetreiber muss dann u. a. für die Mehraufwendungen des Schuldners aufkommen, die dieser benötigt, um die Schuld zu begleichen, z. B. für doppelte Fahrtkosten.
Preiserhöhung nach Einfahren in Tankstelle
Was gilt: der Preis der großen Anzeigetafel an der Straße oder der Preis an der Zapfsäule?
Täglich schwankende Benzinpreise und mehrfach wechselnde Preisauszeichnungen an den Anzeigetafeln, führen immer wieder zu Verärgerungen des Verbrauchers.
Im Vertrauen auf den an der Preistafel ausgewiesenen Preis befährt der Kunde das Tankstellengelände. Ohne auf die Preisauszeichnung an der Zapfsäule zu achten, beginnt er mit dem Tankvorgang, im Glauben heute günstiger zu tanken. An der Kasse wird ihm jedoch nicht der günstige Kraftstoffpreis berechnet, sondern der deutlich höhere Preis von der Zapfsäule. Oft erhöht sich der Preis um mehrere Cent pro Liter zwischen dem Zeitpunkt des Einfahrens in den Tankstellenbereich und dem eigentlichen Betankungsvorgang.
Dabei wird der Preis nicht während des Tankvorgangs erhöht, denn das ist aus technischen Gründen gar nicht möglich. Entscheidend für den Literpreis bei Rechnungsstellung ist immer der Preis an der Zapfsäule beim Abheben des Zapfhahns.
Die Preisumstellungen werden zumeist zentral über ein mit den Mineralölgesellschaften vernetztes Computersystem vorgenommen. Dabei kann es bei der Umstellung zu einer teilweise minutenlangen Differenz der Preise kommen. Diese unterschiedlichen Preisangaben durch die zeitlich verschobene Preisumstellung zwischen Anzeigetafel und Zapfsäule führen berechtigterweise zu Unverständnis bei den Kunden.
Nach Ansicht des ADAC müssen die Kraftstoffpreise an den Tankstellen so ausgezeichnet werden, dass sie für den heranfahrenden Kraftfahrer deutlich lesbar sind. Anzugeben sind nach der Preisangabenverordnung (PAngV) "die Preise, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise)". Es gilt der Grundsatz der Preiswahrheit und Preisklarheit. Die angegebenen Preise an den Anzeigetafeln müssen die tatsächlich verlangten Preise sein. Anderenfalls kommt es zu Irreführung des Verbrauchers.
Der ADAC fordert daher eine gleichzeitige Umstellung der Preise an den großen Preistafeln und den Zapfsäulen. Der Verbraucher muss sich auf die Preisangaben der Preistafeln verlassen können!
Nach dem Befahren der Tankstelle sollte der Kunde den Preis an der Zapfsäule nochmals genau prüfen - oft ist der Preis sogar erst mit dem Abheben der kraftstoffspezifischen Zapfhahns im Display der Zapfsäule erkennbar. Bei Abweichungen notfalls den Zapfhahn wieder einhängen und nicht an der Tankstelle tanken!
Autowäsche
Sie wollten nur ein sauberes Auto und sind deswegen durch die Waschstraße gefahren? Nun aber stellen Sie fest, dass Ihr Fahrzeug während der Wäsche beschädigt wurde (Lackkratzer, Außenspiegel beschädigt, Zierleiste oder Antenne abgerissen)? Wer kommt für den Schaden auf?
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Wichtig ist zunächst, dass Sie sich vor der Autowäsche mit der Bedienungsanleitung der jeweiligen Anlage vertraut machen.
Für Schäden, die durch Bedienungsfehler des Kunden entstehen, besteht nämlich keine Haftung des Anlagenbetreibers. Bei Portalanlagen (meist an Tankstellen) sollte der Kunde den Reinigungsvorgang beobachten, um bei Unregelmäßigkeiten sofort die Wäsche durch Drücken des Notfallknopfs unterbrechen zu können.
Nach Abschluss der Autowäsche empfiehlt es sich, das Fahrzeug genau zu prüfen: Werden Schäden beispielsweise im Lack festgestellt, so sollten Sie diese noch vor Verlassen des Betriebsgrundstücks beim Anlagenbetreiber melden. Sie als Kunde sind nämlich beweispflichtig dafür, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist. Häufig kann dieser Beweis nur durch Einschaltung eines Sachverständigen geführt werden, der in einem Gutachten feststellen muss, dass die Beschädigung bei der Autowäsche entstanden ist. Hilfreich sind auch Zeugen, die bestätigen können, dass der Schaden vor der Autowäsche nicht vorhanden war.
Steht fest, dass der Schaden in der Anlage verursacht wurde, so besteht grundsätzlich eine Schadenersatzpflicht des Waschanlagenbetreibers. Er kann sich jedoch entlasten, wenn er z.B. nachweisen kann, dass Sie die Anlage nicht korrekt benutzt haben (Fahrzeug nicht korrekt eingefahren oder Anweisungen nicht befolgt).
Häufig versuchen Anlagenbetreiber, ihre Haftung mit Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („das Kleingedruckte“) zu umgehen. Diese Bedingungen hängen meist an der Einfahrt zur Wachanlage aus und können dort vom Kunden zur Kenntnis genommen werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch Haftungsausschlüsse festgeschrieben. Die Waschanlagenbetreiber verweigern dann den Anspruch auf Kostenersatz für in der Anlage entstandene Schäden und berufen sich dabei auf entsprechende Klauseln. Nicht jede dieser Klauseln ist aber zulässig:
Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel für unzulässig erklärt, die eine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen sowie dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden ausschließt. Diese Haftungsfreizeichnung wurde von den Richtern untersagt, da sie den Kunden unangemessenen benachteiligt (Urteil vom 30.11.2004, Az. X ZR 133/03).