Kfz-Gewerbe begrüßt Teilerfolge beim Mobilitätsgesetz – mahnt aber grundlegende Korrekturen an

Mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen beim geplanten Landesmobilitätsgesetz sieht der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg zwar positive Signale, hält aber an seiner grundsätzlichen Kritik fest. „Der Verzicht auf eine Arbeitgeberabgabe und eine City-Maut wären wichtige Schritte in die richtige Richtung. Dies zeigt, dass die massiven Bedenken der Wirtschaft ein Stück weit Gehör gefunden haben“, kommentiert Michael Ziegler, Präsident des Verbands, die aktuellen Pläne der Landesregierung.
Dennoch hält der Verband das Gesetzesvorhaben in seiner Grundausrichtung weiterhin für verfehlt: „Die geplante Nahverkehrsabgabe ist der falsche Weg. In Zeiten des Deutschlandtickets brauchen wir keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für Bürger und Wirtschaft, sondern bessere ÖPNV-Angebote. Der Gesetzentwurf betreibt unnötige Symbolpolitik gegen das Auto, obwohl dieses als Rückgrat der Wirtschaft und Versorgung täglich seine Systemrelevanz unter Beweis stellt“, betont Ziegler. „Statt neue Abgaben einzuführen, sollte das Land seiner originären Aufgabe nachkommen und den ÖPNV-Ausbau selbst finanzieren.“
Besonders problematisch für die Branche: Die ungeklärte Situation bei roten Kennzeichen für Prüf- und Überführungsfahrten, falls eine Halterabgabe kommt. „Hier ist zum einen völlig unklar, ob – wie bei den Rundfunkbeiträgen – eine Abgabe erhoben würde und wie diese im Zweifel zu erfassen und abzuwickeln wäre. Da rote Kennzeichen in Kfz-Betrieben häufig – teils mehrmals täglich – verwendet werden, droht ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand für unsere Betriebe, dem keinerlei Nutzen gegenübersteht“, erklärt Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. „Wir fordern das Verkehrsministerium daher auf, bereits in der Gesetzesbegründung klarzustellen, dass rote Kennzeichen wie Vorführwagen oder Tageszulassungen von der Abgabe ausgenommen werden. Ein Autohaus kann nicht verpflichtet werden, für notwendige Prüf- und Überführungsfahrten eine ÖPNV-Abgabe zu entrichten.“
Da die konkrete Ausgestaltung der Abgabe in die kommunale Verantwortung fallen soll, appelliert der Verband bereits jetzt an Städte und Landkreise, die möglichen Folgen für die lokale Wirtschaft sorgfältig abzuwägen. „Eine Umsetzung der Abgabe würde nicht nur einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten, sondern auch zu wirtschaftlichen Belastungen führen, die gerade in der aktuellen Situation kontraproduktiv wären“, so Ziegler. „Wir raten den Kommunen, von diesem Instrument keinen Gebrauch zu machen und stattdessen gemeinsam mit dem Land nach sinnvolleren Wegen zur ÖPNV-Finanzierung zu suchen.“