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Fachbetrieb für Historische Fahrzeuge | Zertifizierung

Autofahrer suchen immer öfter einen versierten Partner für das technische Kulturgut "Oldtimer". Mit dem Zusatzzeichen "Fachbetrieb für historische Fahrzeuge" zeigen Kfz-Betriebe ihre Kompetenz in diesem Geschäftsfeld. Dafür müssen Kfz-Betriebe einen festgelegten Pflichtenkatalog erfüllen.

Historie und Werterhalt eines Old- oder Youngtimers stehen bei der Instandhaltung, Wartung und Restaurierung im Vordergrund. Das Zusatzschild garantiert dem Kunden für seinen Old- oder Youngtimer einen fachgerechten Service sowie eine hochwertige Arbeit durch qualifiziertes Personal und Know-how. Eine Voraussetzung ist, dass der Betrieb Mitglied einer Kfz-Innung ist.

Mit dem Zusatzzeichen "Fachbetrieb für historische Fahrzeuge" zum blau-weißen Schild "Meisterbetrieb der Kfz-Innung" weisen sich Kfz-Betriebe durch entsprechendes Know-how und mit erfahrenem Fachpersonal aus.

Für eine Zertifizierung wird ein Betrieb anhand von Vergabekriterien überprüft. Erste Voraussetzung ist, dass der Betrieb Mitglied in einer Kraftfahrzeugtechnischen Innung ist. Der Antrag auf Anerkennung zum "Fachbetrieb für historische Fahrzeuge" wird bei der Innung gestellt.

Ablaufschema Anerkennung

Antrag Fachbetrieb für Historische Fahrzeuge

Voraussetzungen für die Anerkennung

Fachbetrieb für Hybrid- und Elektrofahrzeuge | Zertifizierung

Kompetente Kfz-Werkstätten mit Fachpersonal im Bereich Hochvolt-eigensicheren Systemen können ihre Betätigung in diesem Bereich mit dem Zusatzzeichen „Fachbetrieb für Hybrid- und Elektrofahrzeuge“ zum Meisterschild kennzeichnen. In den Vergabekriterien ist festgeschrieben, dass der interessierte Betrieb Mitglied einer Kfz-Innung sein muss. Die sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen werden anhand der Vergabekriterien durch einen geschulten Sachkundigen der Innung in einem Vor-Ort-Termin geprüft. Der Sachkundige wird von der Innung beauftragt, die Überprüfung des Betriebes vorzunehmen. Sollten nicht alle Kriterien zur Zufriedenheit erfüllt sein, gibt es die Möglichkeit der Nachbesserung.

Für den Betrieb läuft das Verfahren wie folgt ab:

  • Die Antragstellung des Betriebes erfolgt mit dem Antragsformular.
  • Die Innung beauftragt einen Sachkundigen.
  • Der Sachkundige vereinbart mit dem Betrieb einen Prüftermin.
  • Anhand der Vergabekriterien überprüft der Sachkundige den Betrieb und teilt sein Ergebnis der Innung mit.
  • Bei erfolgreicher Prüfung stellt die Innung ein Zertifikat/eine Urkunde aus.
  • Gleichzeitig erteilt die Innung dem Betrieb das Zusatzzeichen „Fachbetrieb für Hybrid- und Elektrofahrzeuge“. Grundlage hierfür bildet der aktuelle Gestattungsvertrag.
  • Die Innung rechnet die Kosten der Überprüfung mit dem Betrieb ab.

Voraussetzungen

Ablaufschema

Antrag auf Anerkennung

 

Fachbetrieb für Kraftfahrzeug-Klimaanlagen-Service | Zertifizierung

Kompetente Kfz-Werkstätten mit Fachpersonal im Bereich Kraftfahrzeug-Klimaanlagen können ihre Betätigung in diesem Bereich mit dem Zusatzzeichen „Fachbetrieb für Kraftfahrzeug-Klimaanlagen-Service" zum Meisterschild kennzeichnen.

In dem Betrieb muss mindestens ein  „Sachkundiger für Arbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 angestellt sein. Die Person muss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 qualifiziert sein. Die erfolgreiche" Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme muss von einer anerkannten Schulungsstätte nachgewiesen werden. Der Betrieb muss über ein entsprechendes Klimaanlagen-Servicegerät für R134a und gegebenenfalls für R1234yf verfügen.

Die Kfz-Werkstatt muss Mitglied unserer Innung sein. Die sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen werden anhand der Vergabekriterien durch einen geschulten Sachkundigen der Innung in einem Vor-Ort-Termin geprüft.

Voraussetzungen

Ablaufschema

Antrag auf Anerkennung

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